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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Seminar-Hotel Rigi abgeschlossen werden. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte schriftliche Änderungen ersetzt werden.

1. Reservationen

Die Reservation von Räumen und Hotelzimmern sowie die Vereinbarung sonstiger Leistungen werden vom Seminar-Hotel Rigi schriftlich an den Veranstalter/Kunden bestätigt.

  • Die Annahmefrist von Offerten des Seminar-Hotel Rigi beträgt 10 Tage, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Danach ist das Hotel nicht mehr an die Offerte gebunden. Das Hotel behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen von einer Offerte zurückzutreten.
  • Optionen sind für beide Parteien während der vereinbarten Optionsfrist verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist kann das SeminarHotel Rigi ohne weitere Kontaktaufnahme die reservierten Daten und Leistungen verfügen.

2. Leistungen, Preise, Zahlungen

  • Die Nutzungsdauer der Räumlichkeiten für den Veranstalter/Kunden ist in der Reservationsbestätigung festgelegt. Die Benutzung ausserhalb der vereinbarten Zeiten (z.B. Einrichtung am Vorabend) wird gemäss Preisliste verrechnet.
  • Für nicht oder nur teilweise eingenommene Mahlzeiten, frühere Abreise, verhinderte Seminardauer und ähnliches wird keine Rückvergütung durch das Seminar-Hotel Rigi vorgenommen.
  • Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eventuelle Erhöhungen gehen zu Lasten des Veranstalters/Kunden.
  • Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 6 Monate, behält sich das Seminar-Hotel Rigi das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen.
  • Das Seminar-Hotel Rigi ist jederzeit berechtigt 50% der vereinbarten Leistung als Vorauszahlung zu verlangen.
  • Rechnungen sind innert 10 Tagen ohne Abzüge ab Rechnungsdatum zahlbar.

3. Teilnehmerzahl

Die gemeldete Teilnehmeranzahl (spätestens 2 Tage vor dem Anlass) gilt als verbindlich und dient als Rechnungsbasis. Das SeminarHotel Rigi ist berechtigt bei allen Anlässen die Raumzuteilung bei grosser Veränderung der Teilnehmerzahl zu verändern. Sollten mehr Personen als gemeldet teilnehmen, bitten wir Sie um möglichst frühzeitige Anmeldung. Wir tun unser Möglichstes, um die zusätzlichen Gäste zu beherbergen. (Bei Erhöhung der Teilnehmerzahl wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.)

4. Zimmerbezug

Grundsätzlich ist der Zimmerbezug ab 15.00 Uhr möglich. Wir sind jedoch bemüht, dass die Zimmer bereits bei Anreise oder in der Mittagspause für Sie bezugsbereit sind. Bei Abreise bleiben die Zimmer bis spätestens 10.00 Uhr zur Verfügung.

5. Rücktritt durch den Veranstalter/Kunden

Ein Rücktritt des Vertragspartners bedarf zur Wirksamkeit der schriftlichen Form. Wir eine Veranstaltung vollumfänglich durch den Veranstalter/Kunden abgesagt, verrechnen wir folgende Stornierungskosten:

bis 91 Tage vor Kursbeginn   Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00
60 bis 90 Tage vor Kursbeginn     30% der reservierten Leistung
30 bis 59 Tage vor Kursbeginn 60% der reservierten Leistung
8 bis 29 Tage vor Kursbeginn 90% der reservierten Leistung
0 bis 7 Tage vor Kursbeginn 100% der reservierten Leistung

Wir empfehlen unseren Veranstaltern/Kunden eine Annullationskostenversicherung (z.B. Elvia Mondial Assistance) abzuschliessen.

6. Schäden

Der Veranstalter/Kunde haftet gegenüber dem Seminar-Hotel Rigi für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Mitarbeiter, Gäste oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass das Seminar-Hotel Rigi dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss.

7. Versicherung

Die Versicherung mitgebrachter Sachen, Kleider, Materialien aller Art etc. ist Sache des Veranstalters/Kunden. Das Seminar-Hotel Rigi lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung ab.

8. Sonstiges

Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- oder Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

9. Rücktritt durch das Hotel

Hat das Seminar-Hotel Rigi begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht oder wurden die vereinbarten Anzahlungsmodalitäten gemäss Ziffer 2 dieser Geschäftsbedingungen durch den Veranstalter/Kunden nicht eingehalten, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Hochwasser, Brand etc.) kann das Hotel die Veranstaltung absagen bzw. den Vertrag auflösen ohne schadenersatzpflichtig zu werden.

10. Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht

Änderungen oder Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf den abgeschlossenen Vertrag ist Schweizerisches Recht anzuwenden. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich den Gerichtstand Weggis (Kanton Luzern) als ausschliesslichen Gerichtsstand. Der Erfüllungsort für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Verbindlichkeiten ist Weggis (Kanton Luzern).

Weggis, Juni 2011